Tag der Kinderrechte

Der Fachbereich Gesellschaft organisiert im Rahmen des Massnahmenplans zum UNICEF-Label «Kinderfreundliche Gemeinde» jährlich eine Aktion zum Kinderrechtstag. Die Aktion richtet sich nicht nur an Kinder und Jugendliche, sondern auch an Erwachsene und findet zeitnah zum Kinderrechtstags statt.

Wissenswertes zu den Kinderrechten:

Jedes Jahr am 20. November ist der internationale Tag der Kinderrechte. An diesem Datum wurde 1989 die UNO-Kinderrechtskonvention über die Rechte des Kindes verabschiedet. Die Kinderrechtskonvention besteht aus insgesamt 54 Artikeln und wurde von 196 Staaten ratifiziert. Die Kinderrechte gelten für alle Menschen bis zum 18. Lebensjahr.

Die vier Grundprinzipien der Kinderrechte sind:

  • Recht auf Nichtdiskriminierung
  • Vorrang des Kindeswohls
  • Recht auf Leben und Entwicklung
  • Recht auf Anhörung und Partizipation

Infos

Die Aktion zum Kinderrechtstag findet einmal jährlich um den 20. November statt und richtet sich an alle, die mehr darüber wissen möchten.

Weitere Infos zu den Kinderrechten:
UNICEF

Zuständig:
Sergio Achermann